Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
R. Brunner Handels AG
Verkaufs- und Leistungsbedingungen, gültig ab dem
01. August 2023
1.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil aller
Verträge und sonstige Leistungen (einschliesslich Reparaturen und
Servicearbeiten) zwischen R. Brunner Handels AG und deren Kunden. Die
jeweils aktuellen AGB sind im Internet unter www.rbhandel.ch veröffentlicht.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von R. Brunner Handels AG
ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn R.
Brunner Handels AG ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2.
Angebote, Offerten
Alle Angebote, technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, im Internet und
dergleichen sind unverbindlich, solange R. Brunner Handels AG nicht eine
verbindliche Offerte abgegeben hat. Offerten behalten ihre Gültigkeit während
30 Tagen ab dem Erstellungsdatum. Die Offerte gilt als akzeptiert, sobald
der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder per EMail/Fax seine Zustimmung
erklärt hat.
R. Brunner Handels AG akzeptiert den Auftrag durch die Lieferung der bestellten
Ware bzw. durch die Zustellung einer Auftragsbestätigung. Aufträge des
Kunden sind nur unter Berücksichtigung der jeweils gültigen AGB von R. Brunner
Handels AG gültig.
3.
Reparaturaufträge
Reparaturaufträge führt R. Brunner Handels AG nach den gebräuchlichen
Richtlinien durch. Der Auftragsumfang wird nach dem Ermessen von R. Brunner
Handels AG bestimmt, soweit dies sinnvoll ist.
Kostenvoranschläge werden nur erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich
wünscht.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, wenn die Reparatur auf Wunsch des
Kunden nicht ausgeführt wird.
Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung von reparierten Geräten bzw.
Geräten, welche einen offenen Kostenvoranschlag haben, ist R. Brunner
Handels AG nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die Sache durch
freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des
Restes zu verwerten.
Bei der Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden ist dieser für den
sicheren Zugang und eine gefahrenlose Arbeitsumgebung verantwortlich. Der Kunde
muss die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Der Kunde
haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, sofern diese nicht durch R.
Brunner Handels AG oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.
4.
Preise
Es gelten die beim Auftragsabschluss gültigen und vereinbarten Preise.
Sämtliche Preise werden, wenn nichts anderes vereinbart, in Schweizer
Franken exkl. MwSt. angegeben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen
gesetzeskonform dargestellt. Gesetzlich verordnete Gebühren wie z.B. VOC-
Abgaben, vorgezogene Entsorgungsgebühren etc. werden einzeln aufgeführt.
Rechnungen mit einem Wert von weniger als CHF 100.- sind nicht
rabattberechtigt.
R. Brunner Handels AG behält sich vor, ohne vorherige Information,
Preisanpassungen vorzunehmen, wenn die Marktsituation dies erfordert.
5.
Lieferung, Lieferfristen
R. Brunner Handels AG liefert die Bestellungen in der Regel innerhalb von zwei
Arbeitstagen aus, sofern die Produkte intern verfügbar sind und nicht
ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Bei kundenspezifischen
Bestellungen ist die Lieferzeit länger und wird dem Abnehmer vorgängig
bekanntgegeben. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt
unvorhersehbarer Hindernisse wie höhere Gewalt, Betriebs- oder
Verkehrsstörungen, Lieferengpässe bei Zulieferern usw. R. Brunner Handels
AG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert wurden
und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels
Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.
R. Brunner Handels AG behält sich vor, Bestellmengen, welche nicht auf eine
ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Teillieferungen
sind zulässig, soweit sie für den Besteller sinnvoll und zumutbar sind.
Das Transportrisiko geht mit der Auslieferung ab Werk an den Kunden über.
6.
Lieferkosten / Bearbeitungsgebühren
Sämtliche Lieferungen erfolgen in der Schweiz kostenlos. Für Aufträge mit einem
Nettowert von weniger als CHF 300.- (excl. MwSt. und VOC) verrechnet R.
Brunner Handels AG eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 18.-.
Bei Lieferungen ins Ausland werden die effektiven Lieferkosten und eventuelle
Verzollungsgebühren dem Kunden weiterverrechnet. Dasselbe gilt auch für
Expresslieferungen im In- und Ausland.
7.
Zahlungsbedingungen
Wo nichts anderes vereinbart ist, müssen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab
dem Rechnungsdatum in Schweizer Franken bezahlt werden. Unberechtigte
Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist beträgt der Verzugszins 6%. Ab der 2. Mahnung werden
Mahnspesen in der Höhe von CHF 15.- verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden,
welche in der Vergangenheit die Zahlungsfristen nicht eingehalten haben, kann R.
Brunner Handels AG eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung verlangen.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer
Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von R. Brunner
Handels AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
8.
Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist (maximal
3 Tage) zu prüfen und R. Brunner Handels AG eventuelle Mängel unverzüglich
schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen
als akzeptiert.
R. Brunner Handels AG wird die gerügten Mängel so rasch als möglich beheben.
Der Kunde muss R. Brunner Handels AG dafür die Gelegenheit geben. Wegen
Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen und Leistungen hat der Kunde keine
Rechte und Ansprüche ausser den in diesem und dem nächsten Absatz
ausdrücklich beschriebenen.
9.
Gewährleistung, Haftung für Mängel
R. Brunner Handels AG garantiert, dass die gelieferten Produkte und
Dienstleistungen frei von Mängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Endkunden bei Geräten beträgt beim Gebrauch
in Privathaushalten 24 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei Geräten,
welche gewerblich genutzt werden, 12 Monate. Produkten, welche
im Mehrschichtbetrieb eingesetzt werden, stehen wir eine
Gewährleistungsdauer von 6 Monaten zu. Die Gewährleistungspflicht wird nur
zugestanden, wenn die Produkte richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und
gereinigt werden. Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind
sämtliche Verbrauchs- und Verschleissartikel. Für erbrachte Reparaturen
gilt ebenfalls eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf neu eingebaute
Ersatzteile (exkl. Verschleissteile). Gewährleistungsansprüche müssen
schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht erlischt
vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen
oder wenn der Kunde, sollte ein Mangel aufgetreten sein, nicht umgehend
alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem
Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Bei Mängeln, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und
rechtzeitig gerügt werden, verpflichtet sich R. Brunner Handels AG, die
gelieferten Produkte entweder nachzubessern, zu reparieren oder die gelieferte
Ware zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen.
Direktlieferungen von R. Brunner Handels AG an den Handel sind von dieser
Gewährleistungsregel ausgenommen. Bei über den Handel verkauften R.
Brunner Handels AG Geräten ist der Handel, zu seinen Lasten, gegenüber dem
Endverbraucher für die Gewährleistung verantwortlich.
10.
Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung,
Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. In
keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich
Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener
Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
11.
Rücklieferungen
Waren, welche von R. Brunner Handels AG korrekt geliefert wurden, werden nach
vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer Rücklieferung ist
folgendes zu beachten:
- Rücklieferungen müssen innerhalb von 1
- Woche dem Verkaufsinnendienst (071 955 47 47) gemeldet werden.
- Bei der Rücklieferung muss zwingend das
- Formular für die Rücksendung (auf der Homepage abrufbar) und
- der Lieferschein oder eine Kopie davon beigelegt sein.
- Die Rücklieferung muss innerhalb von
- maximal 2 Wochen nach der Auslieferung erfolgen.
- Die Ware muss originalverpackt und in
- einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückgeliefert werden.
- Für nicht ordnungsgemäss verpackte oder
- gebrauchte Ware wird keine Vergütung gewährt bzw. der Aufwand für die
- Richtigstellung verrechnet.
- Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung
- entsorgt.
- Sonderteile werden nicht zurückgenommen.
- Bei Rücklieferungen, welche kundenseitig
- verursacht wurden, wird neben den Rücklieferungskosten
- ein Handlingsbetrag von 10 % des Nettobetrages, mindestens CHF 20.- bis
- maximal CHF 300.- verrechnet.
12.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April
1980.
Gerichtsstand ist für beide Parteien Schaffhausen.
Flurlingen,
24.08.2023